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Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BOG)

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind Grundstücksmerkmale, die erheblich vom Üblichen abweichen. Das gilt insbesondere für

  • besondere Ertragsverhältnisse (z.B. Mieten, die weit über oder unter dem marktüblichen Niveau liegen)
  • Baumängel, Bauschäden und Unterhaltungsrückstände
  • Bodenverunreinigungen und Altlasten
  • grundstücksbezogene Rechte und Belastungen (z.B. Wegerecht, Wohnrecht, Baulasten)

Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale werden erst nach der Berechnung des vorläufigen marktangepassten Sachwerts bzw. des vorläufigen Ertragswerts berücksichtigt. Der vorläufige marktangepasste Sachwert bzw. der vorläufige Ertragswert ist somit der Wert eines "normalen" Objekts, das keine vom Üblichen abweichende Besonderheiten aufweist. Im Sachwertverfahren sieht die Vorgehensweise damit folgendermaßen aus:

  1. Vorläufiger Sachwert (Gebäudesachwert + Bodenwert)
  2. × Sachwertfaktor = vorläufiger marktangepasster Sachwert
  3. ± besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
  4. = Sachwert

Eingabe in KIM

Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale geben Sie einmal für die ganze Bewertung ein, und zwar auf der Seite Bewertungsobjekt oder in der Gesamtansicht im Feld „Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale +/-“. Dort können Sie mehrere Positionen mit Beschreibung anlegen, zum Beispiel für einen Bauschaden und ein Wegerecht. Im Sachwert- und im Ertragswertverfahren wird der Betrag dann automatisch berücksichtigt.