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Warum fragt der Assistent auch bei Einfamilienhäusern nach einer Miete?

Sachwertobjekte, wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, werden auf der Grundlage von Baukosten bewertet. Die für das Ertragswertverfahren relevante Miete spielt bei der Bewertung von Sachwertobjekten in der Regel keine Rolle.

Oftmals ist es aber interessant, die Differenz zwischen Sachwert und Ertragswert zu betrachten. Wenn beispielsweise der Ertragswert wesentlich höher ist als der Sachwert, stellt sich die Frage, ob der Sachwert richtig berechnet wurde. Denn in der Regel liegt der Ertragswert von Einfamilienhäusern unter dem Sachwert.

Vielen Maklern ist es daher wichtig, auch den Ertragswert von Einfamilienhäusern zu berechnen und den Kunden auch den wesentlich niedrigeren Ertragswert zu zeigen.

Deshalb bietet KIM im Assistenten ein Feld für die Miete an. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Angabe freiwillig. Lassen Sie das Feld leer, wird kein Ertragswert berechnet. Falls Sie die genaue Miete nicht kennen, können Sie eine überschlägig geschätzte Miete eingeben.

Nach dem Assistenten die Miete entfernen

Nach Beendigung des Assistenten können Sie die Miete wieder löschen. Gehen Sie dazu einfach auf Ertragswertverfahren oder Gesamtansicht und geben Sie bei der Miete 0 EUR ein. Der Ertragswert ergibt sich dann auch zu 0 EUR und hat keinen Einfluss mehr auf den Verkehrswert.

Wie fließt der Ertragswert in den Verkehrswert ein?

Wie stark Sachwert und Ertragswert in den Verkehrswert eingehen, legen Sie in der Gesamtansicht über die Gewichtung in Prozent fest. Bei Einfamilienhäusern ist der Ertragswert standardmäßig mit 0 % gewichtet. Eine im Assistenten eingegebene Miete verändert den Verkehrswert dann also nicht, solange Sie die Gewichtung nicht ändern.