Warum muss beim Assistenten auch bei Sachwertobjekten eine Miete eingegeben werden?
Sachwertobjekte, wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, werden auf der Grundlage von Baukosten bewertet. Die für das Ertragswertverfahren relevante Miete spielt bei der Bewertung von Sachwertobjekten in der Regel keine Rolle.
Oftmals ist es aber interessant, die Differenz zwischen Sachwert und Ertragswert zu betrachten. Wenn beispielsweise der Ertragswert wesentlich höher ist als der Sachwert, stellt sich die Frage, ob der Sachwert richtig berechnet wurde. Denn in der Regel liegt der Ertragswert von Einfamilienhäusern unter dem Sachwert.
Vielen Maklern ist es daher wichtig, auch den Ertragswert von Einfamilienhäusern zu berechnen und den Kunden auch den wesentlich niedrigeren Ertragswert zu zeigen.
Deshalb fragt KIM im Assistenten die Miete ab. Falls Sie die genaue Miete nicht kennen, können Sie im Assistenten eine überschlägig geschätzte Miete eingeben.
Nach dem Assistenten die Miete entfernen
Nach Beendigung des Assistenten können Sie die Miete wieder löschen. Gehen Sie dazu einfach auf Ertragswertverfahren oder Gesamtansicht und geben Sie bei der Miete 0 EUR ein. Der Ertragswert ergibt sich dann auch zu 0 EUR und hat keinen Einfluss mehr auf den Verkehrswert.